Plötzlich ist man ein Pflegefall oder einfach so krank, dass man sich selbst nicht mehr versorgen kann. Ob es lebensverlängernde Maßnahmen geben soll, regelt die Patientenverfügung. Wer im Namen des zu Pflegenden bestimmen darf, ist in der Vorsorgevollmacht festgehalten. Doch was ist mit der gesamten Pflege selbst? Wie sieht diese aus, sei es durch die Angehörigen oder einen Pflegedienst ausgeübt?